Gewässer-Regeneration und Gewässerpflege aus einer Hand

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und deren Erhalt werden von uns umfassend – von der Planung, Ausführung und der Entsorgung nach gesetzlichen Richtlinien – durchgeführt.

Entschlammung

Durch das Absetzen von Sediment und der Zersetzung von organischem Material bilden sich am Grund von Gewässern Schlammschichten, die das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen.

Die Belastung von Gewässern wird dadurch verstärkt, dass Blätter Giftstoffe ansammeln, die mit der Verfaulung freigesetzt werden. Um das biochemische Gleichgewicht wiederherzustellen und die biologische Artenvielfalt zu erhalten, saugen unsere Schwimmbagger und Mehrgeräteträger das Wasser-Schlamm-Gemisch ab. Dieses wird zwischengelagert, konditioniert und abgefahren. Entschlammungsarbeiten führen wir auch unter Wasser aus, so dass eine aufwendige Trockenlegung nicht notwendig ist. Zudem wenden wir Verfahren an, das im Schlamm enthaltene Wasser vor Ort ordnungsgemäß zurückzugewinnen, ohne in beengten Räumen größere Flächen für das Trocknen des Schlammes zu beanspruchen. Unsere Geräte erzeugen wenig Bodendruck, um Bodenverdichtungen und -schäden zu vermeiden. Unsere angewandten Techniken entsprechen der neuesten DIN und sind zertifiziert. Bodenanalysen und Entsorgung aller Deponieklassen werden von uns und unseren Partnern durchgeführt.

Entschlammung

Entkrautung

Wasserpflanzen können den Sauerstoffgehalt verringern und das Gewässer umkippen lassen. Ihr Zersetzungsprozess setzt Giftstoffe frei und fördert die Verschlammung und Sedimentation.

Die Entkrautung dient der Vermeidung dieser Gewässerbelastung und zusätzlich zur Vorbeugung von Geruchsbelästigung durch verrottende Pflanzen. Naturnahe und uferbegleitende Gehölze und Vegetation bleiben erhalten und werden etabliert.
Die Entkrautung findet in Naturteichen und fließenden Gewässern Anwendung. Durch dieses Verfahren wird ein schonendes Vorgehen mit Rücksicht auf die natürlichen Lebensräume gewährleistet. Zur Erhaltung des ökologischen und landschaftlichen Wertes des Gewässers werden Bestände nur so weit wie nötig entfernt und Teilbestände so belassen, dass die von Pflanzen abhängigen Tiere verschont werden. Alle anfallenden Materialien werden gesetzeskonform unter Berücksichtigung aller umweltrechtlichen Anforderungen entsorgt.